Info-ABC

Info-ABC

A

Anmeldung

Die Anmeldung Ihres schulpflichtigen Kindes erfolgt im November des Vorjahres. Die Schule setzt sich dazu vorher mit Ihnen in Verbindung.

Unsere Schule betreibt eine Kooperation mit den Kindergärten Eppelborn, Bubach und Hierscheid, d. h., Lehrkräfte und Erzieherinnen bereiten die Kinder aus den Vorschulgruppen gemeinsam auf den Besuch der Grundschule vor. Demzufolge ist es, abweichend von der früheren Verfahrensweise, nicht mehr erforderlich, Ihr Kind bei der Anmeldung mitzubringen. Es genügt, wenn Sie seine Personalien angeben. Bringen Sie dazu bitte den ausgefüllten Schülerbogen sowie die Geburtsurkunde Ihres Sohnes/Ihrer Tochter oder das Familienstammbuch mit. Für getrennt lebende oder geschiedene Erziehungsberechtigte ist zudem die Vorlage des Sorgerechtsnachweises erforderlich.

Diejenigen Eltern, die eine vorzeitige Einschulung ihres Kindes (Kann-Kind) beabsichtigen, müssen auf jeden Fall ihr Kind zur Anmeldung mitbringen. Melden Sie sich bitte telefonisch in der Schule, damit ein Termin zur Vorstellung des Kindes vereinbart werden kann.

siehe auch „Einschulung“

B

Besuch einer anderen als der zuständigen Schule

Die Schulleiterin oder der Schulleiter der zuständigen Schule (Schule im Wohnbezirk) kann aus wichtigem Grund den Besuch einer anderen Schule gestatten. Die Gestattung erfolgt jeweils im Benehmen mit den betroffenen Schulträgern und der Schulleiterin/dem Schulleiter der anderen Schule. Dazu bedarf es eines schriftlichen Antrags der Erziehungsberechtigten, der bis zum 15. April an der zuständigen Schule eingegangen sein soll.

Für einen Wechsel zu einer Privatschule ist kein Antrag erforderlich.

Beurlaubung

Urlaub vom Besuch der Schule kann in Ausnahmefällen gewährt werden. Er ist rechtzeitig beim Klassenlehrer schriftlich zu beantragen.

Bis zu drei Tage im Monat wird vom Klassenlehrer, bis zu zwei Wochen im Kalendervierteljahr vom Schulleiter, darüber hinaus vom Ministerium für Bildung und Kultur erteilt. Für die Urlaubserteilung unmittelbar vor oder nach den Ferien ist der Schulleiter zuständig.

Bewegliche Ferientage

Bewegliche Ferientage werden nicht zusätzlich gewährt, sondern auf die Gesamtzahl der jährlichen Ferientage angerechnet. In der Regel stehen den saarländischen Schulen zwei , hin und wieder auch drei bewegliche Ferientage im Jahr zur Verfügung, um den Familien eine flexible Urlaubsplanung zu ermöglichen. Deshalb haben Eltern bei der Terminierung dieser unterrichtsfreien Tage über die Schulkonferenz ein Mitspracherecht.

Die Betreuung ist an diesen Tagen ebenfalls geschlossen.

Bücherei

Unsere Schüler können sich etwa alle zwei Wochen kostenlos Bücher ausleihen. Bücher, die in verunreinigtem oder beschädigten Zustand zurückgebracht werden, müssen von den Ausleihern ersetzt werden.

Die Bücherei wird unterhalten und organisiert vom Förderverein unserer Schule, der dazu einen eigenen Ausleihplan erarbeitet hat (siehe unter Förderverein).

D

DELF

Durch das DELF-Prim-Diplom mit der Niveaustufe A1.1 wird der Erfolg des Französischunterrichts ab Klassenstufe 1 zertifiziert. Es wird erworben durch eine Prüfung in der Klassenstufe 4. Geprüft werden die vier kommunikativen Kompetenzen Hörverstehen, Leseverstehen sowie mündlicher und schriftlicher Ausdruck.

E

Einschulung

Jedes Kind, das bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet, wird im darauffolgenden Schuljahr eingeschult.

Zur Vorbereitung der Einschulung werden die Erziehungsberechtigten bereits 9 – 10 Monate vorher gebeten, ihr Kind in der Schule anzumelden, in der es seinen Wohnsitz hat. In einer schulärztlichen Untersuchung wird festgestellt, ob das Kind von seinem Gesundheits- und Entwicklungsstand in der Lage ist, die Schule zu besuchen und/oder ob zusätzliche Fördermaßnahmen angeraten bzw. notwendig sind. Zur Untersuchung Ihres Kindes bei der Schulärztin werden Sie schriftlich eingeladen.

Zwei Wochen vor den Sommerferien erhalten die Eltern bei einem Elternabend alle notwendigen Informationen für den Schulbeginn.

Eltern, die ihr Kind vorzeitig einschulen lassen wollen (Kann-Kind), müssen dazu einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung stellen. Setzen Sie sich dazu vorher mit der Schule telefonisch in Verbindung.

siehe auch „Anmeldung“

Entschuldigung

Wenn ein Schüler wegen Krankheit oder sonstiger nicht vorhersehbarer Gründe nicht am Unterricht teilnehmen kann, dann müssen die Erziehungsberechtigten die Schule hierüber unverzüglich unterrichten. Spätestens bei Rückkehr in die Schule muss eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden, aus der Dauer und Grund der Abwesenheit ersichtlich sind.

Bei einer ansteckenden Krankheit (Masern, Mumps, Scharlach, …) muss die Schule darüber umgehend informiert werden.

Erreichbarkeit

In einer Notlage oder bei einer akuten Erkrankung Ihres Kinder müssen wir Sie benachrichtigen. Dazu ist es zwingend erforderlich, dass Sie eine oder mehrere Telefonnummern (ggfs. auch vom Arbeitsplatz) angeben, unter der Sie oder evtl. die Großeltern erreichbar sind.

Denken Sie beim Wechsel Ihrer Telefonnummer daran, uns zu informieren.

Erziehungsberechtigte

Erziehungsberechtigte im Sinne des Schulmitbestimmungsgesetzes sind

  1. die Eltern oder sonstige Personensorgeberechtigte,
  2. mit schriftlicher Zustimmung des alleine sorgeberechtigten Elternteils diejenigen Personen, die mit diesem verheiratet sind, eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen oder in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenleben, wenn das Kind ständig im gemeinsamen Haushalt wohnt.

Die Schule ist allen anderen Personen gegenüber nicht auskunftsberechtigt.

F

Ferien

Ferientermine siehe unter Menü „Termine“

Fundsachen

Liegengebliebene Kleidungsstücke werden an der Garderobe oder in einer Kiste am Ende des unteren Flures aufbewahrt. Wertgegenstände (Schmuck, Brillen Uhren, …) sind auf der Unterseite „Fundsachen“ aufgeführt und beschrieben; sie können im Sekretariat abgeholt werden.

Fundsachen, die am Ende des Schuljahres nicht abgeholt worden sind, führen wir der Kleidersammlung oder anderen karitativen Einrichtungen zu.

Eltern können uns die Suche nach den Besitzern der verlorenen Gegenstände sehr erleichtern und ihr eigenes Portemonnaie wesentlich schonen, wenn sie die Oberkleidungsstücke und größeren Schulutensilien ihrer Kinder mit Namen versehen.

G

Gesundes Frühstück

Termine siehe hier: Förderverein der Grundschule Eppelborn

H

Handy

Schüler dürfen, um sich in bestimmten Fällen mit ihren Eltern in Verbindung setzen zu können, in ihrem Ranzen mittragen. Es muss allerdings während der Unterrichtszeit ausgeschaltet sein.

Hausaufgabenbetreuung

Die Hausaufgabenbetreuung soll die Schüler zu selbständigem und konzentriertem Arbeiten anregen und anleiten, sie ist nicht als Nachhilfeunterricht, insbesondere nicht als nachhilfeähnliche Betreuung einzelner Kinder gedacht.

Den betreuenden Personen ist der Umfang der Hausaufgaben jedes einzelnen Kindes nicht bekannt, deshalb können sie keine Gewähr dafür bieten, dass die Kinder ihre Hausaufgaben vollständig erledigt haben. Dafür sind einzig und allein die Kinder selbst verantwortlich.

I

Infektion

Bitte lesen Sie sich dieses Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz sorgfältig durch!

Information

Sie erhalten alle bedeutsamen Informationen zum laufenden Schuljahr über unsere Website und durch das Faltblatt „Wichtiges auf einen Blick“, das in den ersten Wochen des Schuljahres erscheint.

Kurzfristige und klasseninterne Benachrichtigungen werden Ihnen durch Elternbriefe über Ihre Kinder zugeführt.

Mitteilungen, die nur Ihr Kind betreffen, erhalten Sie fernmündlich oder über das Aufgabenheft Ihres Kindes. Werfen Sie deshalb bitte täglich einen Blick in das Aufgabenheft.

K

Kindergarten

siehe Seite „Schulprofil“, Unterseite „ständige Projekte“

Krankheit

Ist Ihr Kind erkrankt, verständigen Sie bitte zunächst fernmündlich oder -schriftlich den/die Klassenlehrer/in oder das Sekretariat. Lassen Sie uns eine schriftliche Entschuldigung zukommen, wenn es wieder den Unterricht besucht.

siehe auch „Entschuldigung“

Bei ansteckenden Krankheiten (siehe Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz)oder bei Verlausung darf Ihr Kind die Schule nicht besuchen. Informieren Sie bitte die Schule umgehend.

M

Medizinische Maßnahmen

Über die Erste Hilfe bei Unfällen und Notsituationen hinaus können medizinische Maßnahmen an Schülern von den Lehrkräften nicht abverlangt werden.

Setzen Sie sich für den Fall einer evtl. notwendigen Medikamentenvergabe (Einnahmezeiten und Dosierung) sowie bei chronischen Erkrankungen Ihres Kindes mit dem/der Klassenlehrer/in in Verbindung.

N

Nachmittagsbetreuung

siehe im Menü „Schule“ das Untermenü „Freiwillige Ganztagsschule“

S

Schulbescheinigungen

Schulbescheinigungen sind im Sekretariat montags und dienstags von 7.30 bis 12 Uhr erhältlich.

Schulbuchausleihe

Neben der Möglichkeit, die Schulbücher für Ihre Kinder durch Sie selbst anzuschaffen, gibt es das Angebot, diese gegen ein Entgelt von 45 Euro auszuleihen. Das Anmeldeformular erhalten Sie zusammen mit dem Überweisungsträger im Sekretariat unserer Schule. Das Anmeldeformular müssen Sie bis zum 10. Mai abgeben, das Leihentgelt muss bis zum 01. Juni bei der Gemeindekasse eingegangen sein.

Unter bestimmten Bedingungen kann man vom Leihentgelt freigestellt werden (Leistungsempfänger nach SGB II, VIII, …). Der Antrag zur Freistellung ist ebenfalls im Sekretariat erhältlich.

Die ausgeliehenen Bücher sind pfleglich zu behandeln. Nur in Arbeitsheften und Lektüren dürfen Eintragungen, Markierungen, Unterstreichungen usw. vorgenommen werden. Alle anderen Bücher dürfen nicht bearbeitet werden. Ausgeliehene Bücher müssen zum Schuljahresende oder beim Verlassen der Schule in unbeschädigtem, angemessenem Zustand zurückgegeben werden.

Bei Fragen zur Schulbuchausleihe wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Frau Erhardt unter 0151-15575114.

U

Unfallversicherung

Für Schüler besteht bei Unfällen im Rahmen ihres Schulbesuchs (während des Unterrichts und der Pausen, bei schulischen und außerschulischen Veranstaltungen gemäß Schulfahrtenerlass vom 30.08.2016 sowie auf dem Schulweg) Versicherungsschutz bei der Unfallkasse des Saarlandes. Der Versicherungsträger gewährt die Leistungen zur Heibehandlung und zur schulischen Rehabilitation (evtl. Nachhilfe, Transport zur Schule, etc.).

Falls Ihr Kind in diese bedauerliche Situation gerät und eine medizinische Behandlung benötigt, weisen Sie bitte den behandelnden Arzt darauf hin, dass es sich um einen Schulunfall handelt.

W

Wandertag

Im Schuljahr können bis zu vier Unterrichtstage als Wandertage beansprucht werden. Sie werden wetterbedingt kurzfristig festgelegt.

Der Pfingstdienstag eines jeden Jahres wurde durch die Schulkonferenz traditionsgemäß zum Wandertag bestimmt. Die Klassen 3 des St. Sebastian-Schulhauses halten sich an diesem Tag im Rahmen des kulturellen Wandertages im Probenraum des Instrumentalvereins Eppelborn auf. Im Falle der Pfingstferien findet dieser Wandertag zu einem anderen Zeitpunkt statt.